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  • AGB

    1. Allgemeines

    Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten i.S.v. § 24 AGBG. Sie gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag und auch für alle zukünftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt und auch nicht Vertragsinhalt, auch nicht durch die Abwicklung des Vertrages.

     

    2. Angebot und Lieferung

    1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
    2. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch unvorhersehbare, unvermeidbare und außergewöhnliche Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen – bei uns oder unseren Zulieferanten – behindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen, jedoch maximal um sechs Monate. Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen setzt, soweit die angemessene Frist aufgrund der zugrundeliegenden Umstände nicht länger ist. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen. Abs. 3 bleibt unberührt.
    3. Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Absatz (2) genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferpflicht frei.
    4. Von der Behinderung nach Absatz (3) werden wir den Käufer umgehend verständigen.
    5. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzug, Nichterfüllung, sowie vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Dies gilt auch, falls eine Handlung zugleich eine unerlaubte Handlung darstellt.
    6. Die Haftung des Verkäufers ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt. Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen bei Vertragsabschluß oder bei einer eventuellen Pflichtverletzung nicht vorhersehbare Schäden, sowohl hinsichtlich Schadensposten, wie auch hinsichtlich Schadenshöhe.
    7. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
    8. Zu Teillieferungen sind wir in zumutbarem Umfang berechtigt.

     

    3. Preise

    Die Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen, sofern hierüber keine besondere Vereinbarung getroffen wurde. Wird bei Abruf- oder Terminaufträgen innerhalb des vereinbarten Zeitraums nur ein Teil der vereinbarten Menge abgenommen, ohne das wir dies zu vertreten hätten, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder für den gelieferten Teil den für diese Losgröße geltenden Preis zu berechnen oder die noch nicht abgerufene Menge zu liefern und zu berechnen.

     

    4. Zahlung

    1. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir können jedoch die Lieferung auch von sofortiger Zahlung abhängig machen.
    2. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, soweit kein höherer oder geringerer Schaden nachgewiesen wird.
    3. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Eine Haftung für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest ist ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Pflicht zur Last fällt.
    4. Für den Fall, daß der Käufer die nicht termingemäße Einlösung eines Wechsels oder Schecks zu vertreten hat oder sonstige von ihm zu vertretende Umstände eintreten, die eine Zahlung erheblich gefährden, können wir die gesamte Forderung – auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind – sofort fällig stellen.
    5. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt. Dem Käufer bleibt es jedoch im Einzelfall vorbehalten, uns nachzuweisen, daß auch andere Personen zum Inkasso tatsächlich bevollmächtigt sind.

     

    5. Eigentumsvorbehalt

    1. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer.
    2. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit andren, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt oder vermengt oder i.S.v. § 946 BGB verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung bzw. Verbindung. Erfolgt die Vermischung, Vermengung bzw. Verbindung in der Weise, daß die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, daß der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.
    3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb , und zwar gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
    4. Der Käufer tritt schon jetzt von seinen Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware den Betrag mit allen Nebenrechten an uns ab, der unserem Rechnungspreis einschließlich Umsatzsteuer entspricht.
    5. Für den Fall, daß die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Saldoforderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden (einschließlich des „kausalen“ Saldos im Falle des Konkurses) an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages einschließlich Umsatzsteuer , den wir ihm für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben.
    6. Der Käufer ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Die Einziehungsermächtigung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist, Zahlungseinstellung oder ein sonstiger Grund vorliegt, der das Sicherungsinteresse des Verkäufers gefährdet. In diesem Falle hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen sowie Unterlagen vorzulegen und zu übersenden. Zu diesem Zweck hat der Käufer uns ggf. Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren.
    7. Bei Vorliegen der in Absatz (6) Satz 3 genannten Umstände hat uns der Käufer Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und an uns herauszugeben.
    8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
    9. Der Käufer hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.
    10. Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Aufwendungen trägt der Käufer.

     

    6. Verpackung und Versand

    1. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackung und Ersatzverpackung werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
    2. Der Käufer hat die Versandkosten zu tragen.

     

    7. Gefahrübergang

    1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder unser Lager verläßt. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, erfolgen auf Gefahr des Käufers.
    2. Alle unsere Sendungen werden gegen Transportschäden versichert; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.

     

    8. Mängelhaftung und Schadenersatz

    1. Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist.
    2. Unsere Lieferungen sind nach Empfang unverzüglich auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschmengen sowie offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Empfang schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel, welche zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung diese Mangels als genehmigt. Gewährleistungsansprüche verjähren 30 Tage nach Lieferung.
    3. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn Änderungen an der gelieferten Ware vom Käufer oder von einem Dritten vorgenommen wurden, es sei denn, der Mangel habe sich erst bei oder nach der Änderung gezeigt, oder wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des beanstandeten Gegenstandes nicht unverzüglich nachkommt.
    4. Bei berechtigten Beanstandungen beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. In diesem Falle tragen wir auch die Kosten für den Versand. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine weitergehende Haftung, namentlich auch für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt oder soweit nicht eine Eigenschaft, die den Schadenseintritt verhindern sollte, ausdrücklich zugesichert war.
    5. Die Einsendung der beanstandeten Ware muß entweder in der Originalverpackung oder in fachgerechter und handelsüblicher Verpackung erfolgen.

    9. Instandsetzungen

    1. Eine Instandsetzung erfolgt ohne Gewähr, wenn kein Mängelbericht vorliegt.
    2. Bei mangelhafter Instandsetzung sind offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel , welche zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu rügen; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
    3. Schadenersatzansprüche werden nur entsprechend Ziffer 8 Absatz 4 Satz 4 anerkannt.

     

    10. Sonstige Schadenersatzansprüche

    Anderweitige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Pflicht zur Last fällt.

     

    11. Verbot der Aufrechnung und des Zurückbehaltungsrecht

    Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung durch den Käufer oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wird ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung wäre unbestritten, durch uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

     

    12. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung

    Stehen uns gegen den Käufer Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung zu, so beläuft sich der zu ersetzende Schaden auf 25% aus dem Nettowarenwert, soweit kein höherer oder geringerer Schaden nachgewiesen wird.

     

    13. Warenkennzeichnung, Schutzrechte

    1. Jede Veränderung unserer Waren und jede Kennzeichnung, die als Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein Sonderzeugnis handelt, sind unzulässig.
    2. Soweit Dritte aus einer Verletzung von ihnen zustehenden Schutzrechten an der verkauften Ware als solche berechtigte Ansprüche gegen den Käufer geltend machen, werden wir, soweit wir gegenüber dem Käufer aufgrund der gesetzlichen Vorschriften hierfür einzustehen haben, nach unserer Wahl und auf unsere Kosten für die verkaufte Ware als solche eine Lizenz erwirken oder sie durch eine schutzrechtsfreie ersetzen. Sollte uns dies aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht möglich oder nach vernünftigen wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zumutbar sein, so werden wir se gegen Rückgewähr des Kaufpreises nicht zurücknehmen. Für weitergehende Ansprüche haften wir nach Maßgabe von Ziffer 10. Für nicht vertragsgemäße Verwendung der Ware übernehmen wir keine Haftung.
    3. Bei nach Angabe des Käufers gefertigter Ware übernehmen wir keine Haftung dafür, daß fremde Schutzrechte nicht verletzt werden, es sei denn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last. Dies gilt auch dann, wenn wir an der Entwicklung mitgewirkt oder die Ware nach Angaben des Käufers entwickelt haben.

     

    14. Wirksamkeit – Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne dieser Bedingungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.

     

    15. Gerichtsstand und Erfüllungsort

    Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Lemgo, wenn der Käufer Vollkaufmann ist.
    Erfüllungsort ist Lemgo.

     

    16. Anwendbares Recht

    Für diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit unseren Lieferungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Einheitliche UN-Kaufrecht ist nicht anzuwenden.

     

    Einkaufsbedingungen

    1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten i.S.v.§24 AGBG. Für unsere Bestellungen –auch für alle künftigen- gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lieferanten gelten nicht, auch keine abweichenden Bedingungen in deren Auftragsbestätigungen. Es gelten auch dann ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Lieferanten die Lieferung vorbehaltlos annehmen.
      Mündliche Bestellungen und Abreden sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam; das gleiche gilt für mündliche Äderungen oder Ergänzungen schriftlicher Bestellungen sowie für die Aufhebung der Schriftformklausel.
    2. Die Preise sind ausschließlich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer anzugeben. Die Preise sind Höchstpreise und gelten frei der von uns benannten Empfangsstelle. Zölle und Abgaben, Transport-, Verpackungs-, und Versicherungskosten sowie sonstige Nebenkosten werden nur dann gesondert vergütet, wenn die ausdrücklich vereinbart ist. Wird Verpackungsmaterial zurückgesandt, so ist uns der Wert gutzuschreiben. Die Rücksendung des Verpackungsmaterials erfolgt unfrei.
    3. Lieferung
      Die in unserer Bestellung genannten Liefertermine sind verbindlich und verstehen sich eintreffend der von uns benannten Empfangsstelle. Erkennt der Lieferant, daß er einen Termin nicht einhalten kann, so hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
      Wir sind berechtigt, die Annahme von Waren, die vor dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und die vorzeitig gelieferten Waren auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern.
      Sind wir an der Abnahme der Lieferungen infolge von unvorhersehbaren und außergewöhnlichen Umständen gehindert, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden können (z.B. Betriebsstörung, Streik), so verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt um die Dauer der Behinderung. Ist die Abnahme durch die oben aufgeführten Umstände länger als sechs Monate nicht möglich, so sind beide Teile berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
    4. Abwicklung 
      Allen Sendungen ist ein Packzettel und ein Lieferschein mit Angabe unserer Bestell- und Sachnummer beizufügen. Ohne solche wird die Annahme der Ware verweigert.
    5. Leistungsort
      Der Lieferant hat die bestellte Ware auf seine Gefahr an die von uns benannte Empfangsstelle zu liefern.
    6. Warenannahme und -prüfung
      Die Empfangsquittung der von uns benannten Empfangsstelle erfolgt unter Vorbehalt der Prüfung auf Maßhaltigkeit, Menge und Qualität.
      Wir sind berechtigt, die Prüfung im Stichproben-Verfahren durchzuführen und unbeschadet unserer sonstigen Ansprüche bei Überschreitung der zulässigen Grenzqualitätswerte bzw. AQL-Werte die Ware vollständig zurückzuweisen oder auf Kosten und Gefahr des Lieferanten hundertprozentig zu prüfen und Ersatz der mangelnden Teile zu verlangen. Wir behalten uns vor, im Beanstandungsfall die Kosten für die Prüfung der Ersatzlieferung zu belasten. Minder- oder Falschlieferungen sowie offensichtliche Mängel werden von uns innerhalb von zehn Tagen gerügt. Nicht offensichtliche Mängel werden innerhalb von zehn Tagen nach Entdeckung gerügt. Dies gilt auch für Waren, die von uns weltweit weiter veräußert werden.
    7. Rücksendungen
      Die Rücksendungen beanstandeter Waren erfolgen unter Rückbelastung des Rechnungsbetrages auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Ersatzlieferungen sind unter Angabe der Nummer unseres Rücksendungs- und Belastungsanzeige erneut in Rechnung zu stellen.
    8. Gewährleistung
      Der Lieferant leistet für tadellose Arbeit, gediegene und sachgemäße Ausführung nach Vereinbarung sowie Verwendung guter und einwandfreier Rohstoffe volle Gewähr.
      Die Ware muß in jedem Fall den allgemein anerkannten Regeln der Technik, wie sie insbesondere in DIN-Normen, VDE-Bestimmungen und sonstigen anerkannten technischen Vorschriften festgelegt sind, entsprechen.
      Mängel der Ware, auch wenn sie bei Stichprobenabnahme nicht festgestellt worden sind, berechtigen uns, nach unserer Wahl entweder a) den Kaufpreis zu mindern oder b) Nachbesserungen zu verlangen oder c) wenn der Lieferant mit der Nachbesserung in Verzug ist oder wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht, die Nachbesserungen auf Kosten des Lieferanten selbst vorzunehmen oder d) Ersatzlieferung zu verlangen oder e) vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das Recht auf Schadenersatz, insbesondere das auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
      Falls nichts anderes vereinbart wird, beträgt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen.
    9. Neuester technischer Stand der Ware
      Der Lieferant ist insbesondere bei längeren Lieferverträgen verpflichtet, die bestellten Waren stets auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Etwa beabsichtigte technische oder geschmackliche Änderungen sind uns zur Genehmigung vorzulegen. Wir sind während der Vertragsdauer berechtigt, zumutbare Änderungen technischer, konstruktiver oder geschmacklicher Art vorzuschreiben.
      Etwaige Kostenänderungen sind hierbei jeweils zu berücksichtigen und uns unverzüglich mitzuteilen. Verbilligungen der Gegenstände durch Produktionssteigerung oder Rationalisierung sind uns gutzuschreiben und ebenfalls mitzuteilen.
    10. Schutzrechte
      Der Lieferant übernimmt die volle und selbständige Gewähr dafür, daß durch die Lieferung und vertragsgemäße Benutzung der bestellten Gegenstände Schutzrechte und Schutzrechtsanmeldungen Dritter in den Ländern der Europäischen Union, in der Schweiz, den USA, Japan, Südkorea, Hongkong, China, Taiwan, Malaysia und in anderen, dem Lieferanten im Einzelfall benannten Ländern nicht verletzt werden. Er hat uns von allen Ansprüchen freizustellen, die uns gegenüber aus einer solchen Verletzung geltend gemacht werden. Bei einer Verletzung stehen uns gegen den Lieferanten außer Schadenersatzansprüchen auch alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln zu; dies gilt auch für Gegenstände, die der Lieferant von Dritten bezogen hat.
      Bei Benutzung von Schutzrechten Dritten aufgrund vom Lieferanten abgeschlossener Lizenzverträge mit territorial begrenztem Geltungsbereich hat der Lieferant dafür zu sorgen, daß die Benutzung in allen oben aufgeführten Ländern erlaubt ist.
    11. Zahlung
      Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung unter Abzug von 2% Skonto oder 30 Tagen netto. Mit der Zahlung ist weder eine Anerkennung oder Erfüllung noch ein Verzicht auf Gewährleistung verbunden.
    12. Rechnung
      Die Rechnung ist unverzüglich nach Versand der Ware unter Angabe unserer Bestellnummer und der Sachnummer zu erteilen. Sie ist in zweifacher Ausfertigung an unsere umseitige Anschrift zu richten und darf den Sendungen nicht beigefügt sein.
    13. Abtretung
      Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist, außer an die Hausbank oder an die Factoring-Firma des Verkäufers, nur mit unserer schriftlichen Zustimmung wirksam.
    14. Vertraulichkeit
      Sämtliche Unterlagen, die wir dem Lieferanten zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen haben, bleiben unser Eigentum und dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
      Diese Unterlagen oder Gegenstände sind uns ohne Aufforderung kostenlos nach Ausführung der Bestellung zurückzusenden. Erzeugnisse, die nach diesen Unterlagen hergestellt sind, dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung weder direkt noch in Verbindung mit anderen Erzeugnissen Dritter angeboten, geliefert oder anderweitig zur Kenntnis gebracht werden.
      Der Lieferant verpflichtet sich, die von ihm anläßlich der Ausführung unserer Bestellungen erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen ausschließlich für die Durchführung von Bestellungen unseres Unternehmens zu verwenden. Er ist Dritten gegenüber zur absoluten Geheimhaltung der ihm durch die Ausführung der Bestellungen bekannt gewordenen Betriebsangelegenheiten verpflichtet. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht nicht, wenn und soweit es sich um allgemein oder öffentlich bekanntes Wissen handelt.
    15. Wirksamkeit – Salvatorische Klausel
      Sollten einzelne dieser Bedingungen- gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
    16. Gerichtsstand und Erfüllungsort
      Gerichtsstand für alle aus oder in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Lemgo, wenn der Verkäufer Vollkaufmann ist.
      Erfüllungsort ist Lemgo.
    17. Anwendbares Recht
      Für diese Einkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien im Zusammenhang mit unseren Bestellungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland . Das Einheitliche UN-Kaufrecht ist nicht abzuwenden.